Gasnetz
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Antrag Netzanschluss

Sie möchten für Ihr Haus oder Ihr Grundstück:

  • einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
  • den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
  • die Anschlussleistung Ihrer Gasanlage erhöhen?


Der Weg von der Beantragung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses:


1. Die schriftliche Beantragung

erfolgt über ein im Installateurverzeichnis der ENSO Erdgas GmbH eingetragenes Installationsunternehmen, welches Ihren Antrag mittels des Vordruckes "Gasversorgungsanfrage" und die notwendigen Zusatzunterlagen, Lageplan oder aktueller Flurkartenauszug an uns weiterleitet.

2. Die Abstimmung zur Anschlussvariante

erfolgt im Regelfall durch eine gemeinsame Begehung vor Ort. Ggf. beraten wir Sie im Vorfeld zu  dem Standort der Übergabestelle (z. B. Hausanschlusskasten) und vereinbaren einen möglichen Realisierungstermin.

3. Ein anschlusskonkretes Kostenangebot - (Anschlussvertrag)

wird Ihnen auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV), der Technischen Anschlussbedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH in Form eines Anschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Anschlussvertrages bei der GVG erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.

4. Die Errichtung des Netzanschlusses

erfolgt auf Grundlage des Anschlussvertrages und unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Die GVG ist bestrebt eine gemeinsame Verlegung mit anderen Medien zu realisieren.

5. Die Rechnung

wird nach Fertigstellung des Netzanschlusses nach den im Preisblatt veröffentlichten Pauschalsätzen fällig. Dies gilt auch für die Herstellung zeitlich vorübergehender Hausanschlüsse. Der GVG bleibt es unbenommen, im Einzelfall die Erstattung der Netzanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand zu verlangen, wenn die besonderen Bedingungen bei der Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses dies erforderlich machen.

6. Die Inbetriebsetzung

Ihres Netzanschlusses mit Zählereinbau erfolgt durch die GVG nach Eingang der Fertigmeldung gemeinsam mit dem durch Sie beauftragten Installationsunternehmen.