Gasnetz
Gasnetz

Unterlagen Messzugangsmanagement

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb (dazu zählen Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.

Messstellenrahmenvertrag und Technische  Mindestanforderungen

Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Messung

Die Messung (dazu zählt die Ablesung und Datenweitergabe an die Netznutzer) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.

Messrahmenvertrag und Mindestanforderungen an Datenumfang/Datenqualität

Der Messrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.