Unterlagen Messzugangsmanagement
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb (dazu zählen Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.
Messstellenrahmenvertrag und Technische Mindestanforderungen
Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Messung
Die Messung (dazu zählt die Ablesung und Datenweitergabe an die Netznutzer) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.
Messrahmenvertrag und Mindestanforderungen an Datenumfang/Datenqualität
Der Messrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- Messrahmenvertrag
- Formular Anmeldung Messstellenbetreiber - Messdienstleister
- Informationsblatt (Kontaktdatenblatt)
- Informationsblatt Messstellenbetreiber des Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
- Bestätigung gemäß §33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG)