Netzzugang
Die Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) stellt sich entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als örtlicher Verteilnetzbetreiber auf. Die GVG gewährt allen Netzzugangsberechtigten nach § 20 Abs. 1 EnWG diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Leitungsnetzen.
Die Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) ist am 18. August 2006 der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” beigetreten.