
Die Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) stellt sich entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als örtlicher Verteilnetzbetreiber auf. Die GVG gewährt allen Netzzugangsberechtigten nach § 20 Abs. 1 EnWG diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Leitungsnetzen.
Die Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) ist am 18. August 2006 der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” beigetreten.
Die Gasversorgung Görlitz GmbH wendet grundsätzlich die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an, um jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gasversorgung Görlitz GmbH sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sowie Technischen Anschlussbedingungen liegen im Kundenbüro, Demianiplatz 23, in 02826 Görlitz aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Sie möchten für Ihr Haus oder Ihr Grundstück:
Der Weg von der Beantragung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses:
1. Die schriftliche Beantragung | erfolgt über ein im Installateurverzeichnis der SachsenNetze HS.HD GmbH eingetragenes Installationsunternehmen, welches Ihren Antrag mittels des Vordruckes "Gasversorgungsanfrage" und die notwendigen Zusatzunterlagen, Lageplan oder aktueller Flurkartenauszug an uns weiterleitet. |
2. Die Abstimmung zur Anschlussvariante | erfolgt im Regelfall durch eine gemeinsame Begehung vor Ort. Ggf. beraten wir Sie im Vorfeld zu dem Standort der Übergabestelle (z. B. Hausanschlusskasten) und vereinbaren einen möglichen Realisierungstermin. |
3. Ein anschlusskonkretes Kostenangebot (Anschlussvertrag) | wird Ihnen auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV), der Technischen Anschlussbedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH in Form eines Anschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Anschlussvertrages bei der GVG erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens. |
4. Die Errichtung des Netzanschlusses | erfolgt auf Grundlage des Anschlussvertrages und unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Die GVG ist bestrebt eine gemeinsame Verlegung mit anderen Medien zu realisieren. |
5. Die Rechnung | wird nach Fertigstellung des Netzanschlusses nach den im Preisblatt veröffentlichten Pauschalsätzen fällig. Dies gilt auch für die Herstellung zeitlich vorübergehender Hausanschlüsse. Der GVG bleibt es unbenommen, im Einzelfall die Erstattung der Netzanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand zu verlangen, wenn die besonderen Bedingungen bei der Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses dies erforderlich machen. |
6. Die Inbetriebsetzung | Ihres Netzanschlusses mit Zählereinbau erfolgt durch die GVG nach Eingang der Fertigmeldung gemeinsam mit dem durch Sie beauftragten Installationsunternehmen. |
Grundlagen für den Anschluss und die Versorgung von Kunden im Niederdrucknetz bildet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).
Für Anschlüsse im Niederdrucknetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH. Die Lage der Übergabestelle und die Ausführungsart des Netzanschlusses werden gemäß § 6 Abs. 2 NDAV vom Netzbetreiber vorgegeben.
Änderungen am Netzanschluss oder eine Leistungserhöhung sind bei der GVG zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen den Vordruck "Gasversorgungsanfrage" aus und fügen diesem einen Lageplan mit gewünschter Leitungseinführung im Maßstab 1:500 bei.
Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos bei der Stadtwerke Görlitz AG (SWG). Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der GVG sowie der SWG umfassen, die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden. Beachten Sie bitte, dass im Falle einer geplanten Überbauung einer Gasleitung, vorab eine gesonderte Maßnahme (Umverlegung) vereinbart werden muss, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.
Vorgaben zur Errichtung
Der Messstellenbetrieb (dazu zählen Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.
Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Die Messung (dazu zählt die Ablesung und Datenweitergabe an die Netznutzer) liegt gemäß § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Darüber hinaus ermöglicht die Gasversorgung Görlitz GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.
Der Messrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister abgeschlossen. Er regelt gemäß § 21b EnWG, untersetzt durch die MessZV, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Grundlagen für den Anschluss im Mittel- und Hochdrucknetz bilden die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung zur Erdgasversorgung in Mittel- und Hochdruck.
Allgemeine Bedingungen Netzanschluss und Anschlussnutzung MD und HD
Gern stellen wir Ihnen auf Anfrage einen entsprechenden Vertrag zur Verfügung.Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an info@stadtwerke-goerlitz.de.

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